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I. Anmeldung & Reisebestätigung
1. Die Anmeldung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen und wird mit der Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben zu der gebuchten Tour enthält, durch Stonecreek Tours als verbindlich erklärt.
2. Der Anmelder ist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen verantwortlich und haftet somit auch für deren Verbindlichkeiten.

 

II. Bezahlung
1. Die Anzahlung erfolgt bis spatestens 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Stonecreek Tours und beträgt 10% des Gesamtpreises der Tour. Die Restzahlung hat spätestens 20 Tage vor Tourenbeginn zu erfolgen. Bei Buchung innerhalb von 20 Tagen vor Tourenbeginn ist der Reisende verpflichtet, den Gesamtpreis sofort zu entrichten. Eine entsprechende Zahlungsaufforderung wird dem Reisenden rechtzeitig zugestellt. In allen Fällen gilt: entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Stonecreek Tours.
2. Ist der Tourenpreis bei Fahrtantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Vertrag aufgelöst und Stonecreek Tours hat das Recht, eine Rcktrittsgebühr als Entschädigung für den entstandenen Aufwand zu verlangen.

 

III. Leistungs- und Preisänderungen
1. Nachträgliche Änderungen der Angebote bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch Stonecreek Tours vorbehalten.
2. Witterungsbedingte Änderungen des Programms innerhalb der Tour werden ebenfalls vorbehalten. Weitere Schadensersatzansprche werden nicht anerkannt.
3. Weiterhin gilt 651a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

IV. Rücktritt durch den Reisenden
1. Es gilt 651i BGB.
2. Die Kosten, die für den Reisenden in der Regel beim Rücktritt entstehen, gestalten sich wie folgt: Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10%, 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%, 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%, 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70%, 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn 90%, 3. Tag vor Reisebeginn bis Abreisetag 100% des jeweiligen Gesamttourenpreises.

 

V. Umbuchungen und Ersatz von Teilnehmern
1. Es gilt 651b BGB.
2. Umbuchungen und Teilnehmerersatz sind Stonecreek Tours aus Beweisgründen schriftlich mitzuteilen. Dadurch entstehende Gebühren sind sofort fällig.

 

VI. Kündigung durch Stonecreek Tours
1. Stonecreek Tours kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung durch Stonecreek Tours die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Stonecreek Tours behält den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für Rückbeförderung trägt der Störer.
2. Stonecreek Tours kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Tourenbeginn nicht erfüllt ist. Von diesem Recht kann Stonecreek Tours jedoch nur Gebrauch machen, wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot ohne Mehrkosten für den Reisenden unterbreitet hat. Besteht der Reisende trotzdem auf die Durchführung der gebuchten Reise, hat er die durch die fehlenden Teilnehmer nicht gedeckten Kosten zu bernehmen, was zu einem höheren Reisepreis führt.
3. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugestellt.
4. Nimmt der Reisende das Ersatzangebot nicht an und besteht er auch nicht auf die Durchführung der Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
5. Desweiteren gilt 651j BGB.

 

VII. Gewährleistung
Es gilt 651c BGB.

 

VIII. Schadenersatz
Es gilt 651f BGB.

 

IX. Haftung
1. Die Reise erfolgt auf eigene Gefahr, daher haftet Stonecreek Tours nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Aus diesem Grund wird der Abschluss einer Reiseunfallversicherung empfohlen.
2. Stonecreek Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und als solche auch ausdrücklich gekennzeichnet sind.
3. Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Weiterhin gilt 651h BGB
5. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht aufgrund ihres Abenteuercharakters auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen dieser Art finden in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Wir bewegen uns auf unbefestigten Wald- und Feldwegen, gelegentlich auch querfeldein. Für Witterung und andere natürliche Ereignisse, mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernehmen wir keine Haftung. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung von Stonecreek Tours Husky-Touren  im Kern angelegt waren, wird keine Haftung übernommen. Ebenso gilt dies für Verschmutzung von Kleidung, Haaren, mitgeführte Gegenständen etc.

 

X. Einreisebestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.

 

XI. Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit wird der Abschluss einer Auslandskranken-, Reise-, Reiseunfall- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

XII. Mitwirkungspflicht
Es gilt 254 BGB.

 

XIII. Rechtsgrundlagen
Alle Verträge unterliegen deutschem Recht und somit unter anderem dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

 
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